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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Lexa68 schrieb: ------------------------------------------------------- > moin, > > kann ein Vereinsmitglied ohne Teilnahme an der > Mitgliederversammlung den Vorstand vor der > Durchführung der MV per schriftlicher > Stimmenabgabe entlasten? > Bei Beschlüssen ist es ja vorerst (bis 31.12.20) > einfach und ohne weiteres möglich, aber für die > Entlastung des Vorstandes müsste man ja eigentlich > erst den Bericht des Kassenprüfers und > anschließend den Antrag auf Entlastung abwarten, > oder? > Etatentwurf- bzw. Ergebnis würde mit der Einladung > verschickt werden. > > Danke + Gruß
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