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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Lexa68 schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag, > > wir sind ein reiner Fußballverein mit 370 > Mitgliedern und planen für Anfang September unsere > JHV. Erfahrungsgemäß kommen immer so ca. 80 > stimmberechtigte Mitglieder. Im Vereinsheim können > wir es aber aufgrund Corona nicht abhalten und > einen anderen geeigneten Ort haben wir leider > nicht. > Dürfen wir eine kombinierte Versammlung > durchführen, d.h. in der Einladung darauf > hinweisen, dass ca. 30 Leute maximal im > Vereinsheim teilnehmen könnten (mit vorheriger > schriftlicher Anmeldung) und der Rest über > elektronische Kommunikation (technische > Voraussetzungen wären vorhanden). > > Danke + Gruß
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