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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > # Zwei der Vorstandsmitglieder sind auch Mitglied > in dem anderen Verein und sagen nun, dass Anträge, > die fristgerecht eingegangen sind aber anonym > sind, nichtig sind und somit nicht zur Abstimmung > in der Jahreshauptversammlung zugelassen werden > müssen/dürfen. > > Das ist Unsinn. Es gibt hierzu keine gesetzlichen > Vorschriften. Da es in der Regel in der Sache > nicht von Bedeutung sein wird, wer den Antrag > stellt, muss der Antragsteller nicht genannt > werden.
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