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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
ML schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > ich wurde aufgrund eines Sterbefalls kommissarisch > als 2.Vorsitzender bis zur nächsten Wahl > eingesetzt. > Jetzt habe ich gleich die erste Hürde: es wurde > von einem bzw. zwei Mitglieder ein Antrag zur > Jahreshauptversammlung eingereicht. Also ich kenne > die Namen der Antragssteller, diese wollen aber > aufgrund evtl Anfeindungen im Verein anonym > bleiben. > Jetzt wurde das in einer Vorstandssitzung > beprochen - auch hier habe ich den Antrag > vertraulich behandelt. Es handelt sich um einen > Antrag, eine Ausstellung, die wir seit Jahren mit > einem anderen Verein machen, und es seit Jahren zu > Unstimmigkeiten kommt, alleine duchzuführen. > Zwei der Vorstansmitglieder sind auch Mitglied in > dem anderen Verein und sagen nun, dass Anträge, > die fristgerecht eingegangen sind aber anonym > sind, nichtig sind und somit nicht zur Abstimmung > in der Jahreshauptversammlung zugelassen werden > müssen/dürfen. > Ich habe im Internet recherchiert, jedoch nur über > Formen und Fristen, jedoch nichts über Anonymität > gelesen. > > Über eine Antwort wäre ich dankbar, damit diese > Sache rechtskonform abgehandelt werden kann
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