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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > >> aber wenn irgendwann ein Mitglied sich > auflehnt, dann steht ihr weiterhin in der > Haftung. > > Nein, eine Inhaftungnahme bedarf eines > Mehrheitsbeschlusses der MV. Der Vorstand haftet > gegenüber dem Verein, nicht gegenüber den > Mitgliedern. > Außerdem ist Voraussetzung für die Haftung, dass > der Verein nachweisbar geschädigt wurde.
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