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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Rosa schrieb: ------------------------------------------------------- > Eine Abmahnung am schwarzen Brett sollte auch ohne > Namen nicht statt finden, besser an den/die > Pächter schriftlich (zwecks Nachweis). > > Der Mann ist weiterhin Pächter, somit ist das > Ehepaar Gesamtschuldnerisch und alle Rechnungen > sind an beide zu richten. Dies betrifft auch die > Abmahnung, wenn es zu Pflichtverletzungen gegen > den Pachtvertrrag kommt.. > > > Folgende Punkte sind in die Kündigung nach > Abmahnung bzw. in der Abmahnung notwendig: > > Name und Anschrift aller Pächter und > Verpächter > Nennung der Pflichtverletzung > (Kündigungsgrund) > Frist, zu der die Kündigung erfolgt (§ 8 > bzw. 9 BKlgG) > Bezugnahme auf Abmahnung > Hinweis auf Widerspruchsrecht > > Da die Abmahnung nur an den Mann gegangen ist, ist > eine Kündigung nicht möglich. > > Beweise sammeln. > > Es nützt euch auch nix, wenn ihr das > Pachtverhältnis mit der Frau weiterführt. Denn der > Mann wird den Garten auch weiterhin nutzen bzw. > wenn ihr ein Hausverbot gegen den Mann erteilt, > wird die Frau ihn einladen in den Garten und ihr > könnt nix tun.
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