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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Kommt denn nicht ein einziges Mitglied? Das würde > ja genügen, wenn die Satzung keine > Beteiligungsquorun vorsieht. Eine ordnungsgemäß > eingeladene Versammlung kann auch der Vorstand > allein durchführen. Der Entlastungbeschluss geht > natürlich nicht. Aber wenn sich die Mitglieder so > wenig für die Vereinsarbeit interessieren, wird > das kein Problem sein. Das Finanzamt jedenfalls > braucht keinen Entlastungsbeschluss.
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