Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
boernie53 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, es gibt bei uns Parzellen, die von zwei > Personen (Ehepaar o.ä.) gepachtet sind. Nun hat > ein Pächter so einer Parzelle für sein > persönliches Fehlverhalten eine Abmahnung > bekommen. Daraufhin trat er aus dem Verein aus. > Wir wollen nun mit seiner Ehefrau, die Mitglied > und Mitpächter ist, einen neuen Pachtvertrag > machen, bzw. ihren Mann vom alten Pachtvertrag > streichen. In der Satzung heißt es : ,, Die > Pächter sind Gesamtschuldner. > Willenserklärungen werden wirksam, wenn sie auch > nur einem Pächter zugehen. Jeder Pächter hat sich > Willenserklärungen und Verfehlungen so anrechnen > zu lassen, als ob sie an seiner eigenen Person > entstanden sind." > Frage: Betrifft unsere Abmahnung die Ehefrau > genauso, obwohl wir ihren Mann gemeint haben? > Abzusehen ist ja, dass sich nicht viel verändert, > da er ja genauso in dem Garten herumwerkeln wird, > wie vorher. Eben nur als Gast. > Die Abmahnung betraf sein Verhalten: Wir hatten > ohne Personen zu benennen am schwarzen Brett > hingewiesen , dass seine zu Ruhezeiten ständig > auftretenden Klopfgeräsche zu unterlassen sind.. > Daraufhin machte er überall, auch nach außen, > Aushänge, die den Vorstand beleidigten und diesem, > verschiedene Sachen unterstellten. > Für Antworten schon vorher herzlichen Dank, > boernie53
www.vereinsknowhow.de
.