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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
schlsebOW schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Hr. Pfeffer, > ich würde gerne wissen, ob es gesetzlicherseits > einen Anspruch des Mitglieds auf eine bestimmte > Bearbeitungsfrist von Mitgliedsanträgen gibt? (a) > Hintergrund: Bei uns hat sich die Praxis > etabliert, dass die Antragsteller erst nach 3 > Monaten die Bestätigung erhalten, quasi als eine > Art Probezeit. Die Antragsteller, werden darauf > bei Interesse an der Mitgliedschaft mündlich > hingewiesen, aber in der Satzung ist dies nicht > gesondert erwähnt, dort heißt es nur: > > "Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der > Eintritt wird mit Aushändigung einer schriftlichen > Aufnahmeerklärung wirksam." > > Im Moment gehe ich davon aus, dass dies so möglich > ist, in der Konsequenz aber auch der Tag der > Bestätigung der Mitgliedschaft als Stichtag für > die Beitragsermittlung herangezogen werden muss. > (>>Pflichten erst mit vollen Rechten) > Unsere ursprüngliche Idee war diesbezüglich, den > Beitrag zum Zeitpunkt der Annahme rückwirkend ab > Antragsstellung zu berechnen. Das halte ich > mittlerweile aber für nicht zulässig mit unserer > jetzigen Satzung. > > Wäre dies mit einer Satzungsänderung und Regelung > einer expliziten Probezeit möglich? (b) > > Freundliche Grüße > schlsebOW
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