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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Th. Krämer schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > > > # Ist das so möglich und kann der Vorstand eine > > solche MGV Durchführung selber beschließen? > > > > Die Durchführung schon. Für die > Beschlussfassung > > braucht es aber ein Beteiligungsquorum von 50 % > > und für die Beschlüsse die üblichen Mehrheiten. > > Praktisch hieße das: > Der VS beschließt diese Art der Durchführung. Alle > Mitglieder bekommen die Unterlage sowie einen > Zugang zur Abstimmung. Der Verein hat 100 > Mitglieder. > An dem "Voting" beteiligen sich 56 Mitglieder. > Diese wäre gleichzusetzen mit 56 Personen, die zu > einer Präsenzveranstaltung gekommen wären. > Die MGV nebst der Beschlüsse wären dann vollkommen > gültig.
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