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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > # 1) Wenn die Satzung vorsieht, dass jährlich eine > MGV stattfinden muss, ich sie aber laut "Corona > Dokument" ins nächste Jahr verschieben kann, > findet sie doch nicht jährlich statt? > > Eine Verschiebung nach "Corona-Gesetz" gibt es > nicht! > > # Muss ich dann im nächsten Jahr 2 MGV machen? > Eine für 2020 und eine für 2021? > > Dafür gäbe es keine Grund. Es sei denn, man kriegt > in einer Versammlung dann nicht alles unter. > > > # 2) Wenn Verschieben ins nächste Jahr geht, wer > kann das entscheiden? Reicht ein VS Beschluss oder > müssen wir alle Mitglieder anschreiben inkl. Frist > zur Rückgabe eine Meinung? > > Über die Einberufung entscheidet immer der > Vorstand. Die Mitglieder können natürlich einen > Antrag stellen und den per Minderheitenbegehren > auch durchsetzen. > > > 3) Bedeutet dieser Passus: > (2) Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des > Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch > ohne > Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern > ermöglichen, > 1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit > am Versammlungsort teilzunehmen und > Mitgliederrechte > im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben > oder > 2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung > ihre Stimmen vor der Durchführung der > Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben. > dass der Vorstand z.B. die MGV offline durchführen > kann (an alle Mitglieder wir eine Powerpoint mit > allen Themenkomplexen zugestellt. Die Stellen wo > es Abstimmungen, Entlastungen etc. gibt werden > gesondert markiert und in Summe jedem Mitglied in > Form eine Wahlzettels zur Verfügung gestellt. Das > Mitglied kann seine Wahl dann per Post zusenden > oder an einem elektronischen Abstimmverfahren > teilnehmen. > Nach Auswertung aller Wahlstimmen wird eine > Ergebnisprotokoll erstellt. > > Da hätte ich keine Bedenken. Es handelt sich um > eine schriftliche Beschlussfassung. > > # Ist das so möglich und kann der Vorstand eine > solche MGV Durchführung selber beschließen? > > Die Durchführung schon. Für die Beschlussfassung > braucht es aber ein Beteiligungsquorum von 50 % > und für die Beschlüsse die üblichen Mehrheiten.
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