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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Th. Krämer schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > > in dem Zusammenhang auch ein paar fragen: > > 1) Wenn die Satzung vorsieht, dass jährlich eine > MGV stattfinden muss, ich sie aber laut "Corona > Dokument" ins nächste Jahr verschieben kann, > findet sie doch nicht jährlich statt? Muss ich > dann im nächsten Jahr 2 MGV machen? Eine für 2020 > und eine für 2021? > > 2) Wenn Verschieben ins nächste Jahr geht, wer > kann das entscheiden? Reicht ein VS Beschluss oder > müssen wir alle Mitglieder anschreiben inkl. Frist > zur Rückgabe eine Meinung? > > 3) Bedeutet dieser Passus: > > (2) Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des > Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch > ohne > Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern > ermöglichen, > 1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit > am Versammlungsort teilzunehmen und > Mitgliederrechte > im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben > oder > 2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung > ihre Stimmen vor der Durchführung der > Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben. > > das der Vorstand z.B. die MGV offline durchführen > kann (an alle Mitglieder wir eine Powerpoint mit > allen Themenkomplexen zugestellt. Die Stellen wo > es Abstimmungen, Entlastungen etc. gibt werden > gesondert markiert und in Summe jedem Mitglied in > Form eine Wahlzettels zur Verfügung gestellt. Das > Mitglied kann seine Wahl dann per Post zusenden > oder an einem elektronischen Abstimmverfahren > teilnehmen. > Nach Auswertung aller Wahlstimmen wird eine > Ergebnisprotokoll erstellt. > > Ist das so möglich und kann der Vorstand eine > solche MGV Durchführung selber beschließen? > > Danke
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