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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Lutz-G schrieb: ------------------------------------------------------- > Laut Satzung besteht eine Kündigungsfrist von drei > Monaten jeweils zum Saisonende. > > Wäre dann wohl die Frage, ob der beabsichtigte > Ausschluss (die Gelegenheit zur Rechtfertigung > wurde nicht wahrgenommen) ein "wichtigen Grund" > zur Kündigung ist oder diese ohnehin unwirksam > ist? > > Lutz
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