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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Ralf04 schrieb: ------------------------------------------------------- > > Wenn ja: Angenommen der Geschäftsführer einer > GmbH will privat und mit seiner GmbH bei der > Gründung dem Verein beitreten, muss der die > Satzung dann doppelt unterschreiben? > > Eine Frage dazu noch: wir haben eine > Anwesenheitsliste für das Gründungsprotokoll mit > Vorname, Nachname und Unterschrift. Was trägt die > GmbH hier ein? Den Namen des gesetzlichen > Vertreters oder den Firmennamen? Oder sogar > beides? > > Wenn der gesetzliche Vertreter auch privat > beitritt, hat er ja schon unterschrieben, muss das > aber sicherlich nochmal, richtig? > > Auf der Satzung unterschreibt er doppelt, das ist > klar, dort haben wir nämlich Unterschriftszeilen > eingefügt, unter denen der Name des Mitglieds > steht.
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