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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Mit diesem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der > COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und > Strafverfahrensrecht“ (Covid-19-Gesetz) können die > Mitgliederversammlung auch verschoben werden. > > # Wo bitte im Gesetzestext steht denn das? > > > Wenn in der S A T Z U N G steht, dass eine > Versammlung mindestens 1x im Jahr abzuhalten ist, > muss dies auch erfolgen. > > # Und was passiert, wenn man es nicht tut? > Zunächst gar nichts! Einzig die Mitglieder können > eine Versammlung erzwingen.
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