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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Rosa schrieb: ------------------------------------------------------- > Ramona schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > > "Die ordentliche Mitgliederversammlung wird > mindestens einmal im Jahr, möglichst im letzten > Quartal, abgehalten." > Frage: Ist dies mit diesem Satz in der Satzung > vereinbar oder muß die Satzung evtl. geändert > werden?> > > Die MV kann auch im III: Quartal abgehalten > werden, da in eurer Satzung steht "möglichst". Es > steht nicht M U S S. > > > Kann man dieses zeitliche Festhalten ganz aus > der Satzung streichen und nur vermerken, dass > 1 x im Jahr eine Mitgliederversammlung > durchgeführt wird?> > > Ja, es braucht keine Terminisierung.
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