Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Rosa schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Der Herausgabeanspruch des § 667 BGB ist > erfüllt, auch wenn das Vorstandsmitglied eine > Kopie > behält. > Der Streit darum ist ohnehin müßig, weil sich > nicht nachweisen lässt, ob weitere Kopien > existieren.> > > Nur weil die Unterlagen in Papierform übergeben > worden ist, sehe ich den Herausgabeanspruch nicht > als erfüllt. > Wer weiß, was auf der Festplatte drauf ist?! In > dem einen oder anderem Fall sind es > personenbezogene Daten. > Ich würde mir die Festplatte geben lassen, soweit > dies eine Externe ist. Sind die Daten auf der > Festplatte des Comouters - geht die Übergabe > nicht. Denn du weißt nicht, ob auf diesen Computer > auch privates gespeichert worden ist. > > Es gibt nur 2 Möglichkeiten entweder: > 1. Kopie der Daten auf einen Vereinscomputer und > dann Löschung der Daten auf dem Privaten des > ehemaligen Vorstandsmitglied > hier: bei normaler Löschung ist es durchaus > möglich, dass man Daten wieder herstellen kann. > 2. Kopie der Vereins-Daten und der Privaten - dann > mit einem speziellen Programm Festplatte > bereinigen > hier: keine Möglichkeit der Rückholung irgend > welcher Daten
www.vereinsknowhow.de
.