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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich sähe hier nur datenschutzrechtliche > Beschränkungen. Das betrifft aber nur > personenbezogene Daten. > Der Herausgabeanspruch des § 667 BGB ist erfüllt, > auch wenn das Vorstandsmitglied eine Kopie > behält. > Der Streit darum ist ohnehin müßig, weil sich > nicht nachweisen lässt, ob weitere Kopien > existieren.
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