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Vereinsrecht und -organisation
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Dominik schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > > wir verleihen an Mitglieder Leihausrüstungen. > Ich habe nun ein Mitglied, dass weder seine > Beiträge noch die Ausrüstung an den Verein zurück > gibt. > Ich möchte ihm nun den Anschaffungswert dieser > Ausrüstung in Rechnung stellen und gleichzeitg > über das Inkassounternehmen mit den Beiträgen > geltend machen um so einen Titel zu erwirken. > > Ist sowas zulässig? > > Gruß Dominik
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