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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Helmi1966 schrieb: ------------------------------------------------------- > Das Amtsgericht bemängelt in Paragraph 6 Ziffer 2 > Diese schreiben: > Hinsichtlich des Kooptionrechts der > Vorstandmitglieder muss ebenfalls eine Änderung > erfolgen, da nach hiesiger Ansicht das Recht des > Vorstandes sich selbst zu ergänzen, nur auf > weggefalle Vorstandsmitglieder beschränkt werden > kann bzw. sich auf eine deutlich kleinere > (zahlenmäßige beschränkter Abteil) Anzahl an > Vorstandsmitgliedern die so zu wählen sind > beschränken und/oder Regeln muss, das eine > entsprechende Selbstergäbzung nur für Ausfälle > während der Laufenden Amtszeit und bis zum Ende > dieser Amtszeit möglich ist. Ein Recht des > Vorstabdes , sich selbst um Vorstandsposten in > unbegrenzter Abzahl zu erweitern , wird durch die > zuständige Rechtspflegerin als unzulässig > betrachtet. > Bedeutet das das der Vorstand nur eine gewisse > Amtszeit zum Beispiel zur nächsten Vereinssitzung > gewählt werden darf?
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