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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Rosa schrieb: ------------------------------------------------------- > Hardy schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > 1. Ist das möglich, wenn der Pachtvertrag "als > Mitglied" abgeschlossen ist und in diesem Vertrag > keine Regelung betreffs Austritt enthält? > > Ja, Pacht und Mitgliedschaft sind wie Hr. Pfeffer > bereits schrieb - zwei unterschiedliche > Rechsverhältnisse. > > 2. Gilt nicht der Grundsatz, dass Vertrag eben > Vertrag ist und bei einem selbst gewollten > Austritt der Pachtgarten zu räumen bzw. zu > übergeben ist? > 3. Gibt es gesetzliche Regelungen, die die > Beibehaltung des Pachtgartens ohne Mitglied zu > sein, ermöglichen? > > Wenn der Pachtvertrag keine konkreten Regelungen > zur Mitgliedschaft enthält, kann man als Mitglied > austreten gem. Satzung und bleibt damit als > Pächter bestehen. > Bevor dieser Schritt gemacht wird, sollte man in > die Satzung bzw. Gebührenordnung des Vereins > reinschauen. Hier könnte drin stehen, dass nach > Austritt aus dem Verein erhöhte Kosten auf euch zu > kommen könnten. > > Mich würde es aber interessieren, warum man als > Mitglied austreten möchte?
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