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Vereinsrecht und -organisation
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Rosa schrieb: ------------------------------------------------------- > § 5 Pacht BKlgG > (1) Als Pacht darf höchstens der vierfache Betrag > der ortsüblichen Pachtim erwerbsmäßigen Obst- und > Gemüseanbau, bezogen auf die Gesamtfläche > derKleingartenanlage verlangt werden. > > Es handelt sich um einen KGV, der gemeinnützig ist > und unter dem BKlgG steht. > Muss ein Privatverpächter sich bei der Pacht an > das BKlgG halten? Ich bin der Meinung ja. > Mir wurde aber mitgeteilt, dass die Kommune sich > dran halten muss, aber der Private nicht. Kann ich > aber nicht nachvollziehen. > > Wer kennt sich damit aus oder hat Erfahrungen > bereits gemacht?
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