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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
svolz schrieb: ------------------------------------------------------- > Vielen Dank für die schnelle und klare Antwort. > > Leider hatten wir in der Vergangenheit schon > (abgewählte bzw. nicht wiedergewählte) > Vorstandsmitglieder, die auf der Eintragung > beharrten und die Amtsgeschäfte bis zur Eintragung > weiterführten bzw. wollten und sich dabei auf die > Satzung beriefen. > > Wie können wir das per BGB o.ä. widerlegen? > > Vielen Dank im Voraus!
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