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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das ist problemlos möglich. Wenn der > Aufwandsersatz zuvor ausgezahlt worden ist, gibt > keine besonderen Voraussetzungen, also nur die an > den Spendenabzug allgemein.
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