Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Rosenresli schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > wir haben in unserem Verein eine Schließanlage, > die auch in der Anschaffung nicht günstig war. > Zzt. dürfen die Mitglieder bei uns einen Schlüssel > für die Pforte und Toiletten ausleihen gegen ein > Pfand von 15,00 EUR. Diesen dürfen sie solange > nutzen, wie sie im Verein sind. > > Ein Schlüsselverlust ist bisher noch nicht > gemeldet worden, uns fehlt aber eine Anzahl x von > Schlüsseln. Wir wollen jetzt statt dass die > Schlüsselausgabe nur in einer Liste vermerkt wird, > eine Bestätigung unterschreiben lassen, dass diese > 15 EUR als Pfand hinterlegt werden. Dazu dann bei > Aufgabe einer Funktion bzw. Kündigung des > Vereinsmitgliedes der Schlüssel auch sofort > abgegeben wird (nicht erst zum 31.12. d. J.) sowie > dass bei Verlust des Schlüssels 50 EUR > Verluststrafe zu zahlen sind. > > Die Satzung gibt da nichts her. > > Im Schreiben grenzen wir die Nutzung ein: > a) der Schlüssel darf nicht anderen überlassen > werden > b) bei Aufgabe der Funktion oder Austritt der > Schlüssel unaufgefordert abzugeben ist. > Durch Vorstandsbeschluss darf der Schlüssel > jederzeit eingezogen werden. > > Können wir das so machen? > Herzliche Grüße > Rosenresli
www.vereinsknowhow.de
.