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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das BGB verlangt eine persönliche Anwesenheit bei > der MV, weil zu den Mitgliederrechten nicht nur > das Stimmrecht gehört. Abweichend kann das nur die > Satzung regeln. > Ein schriftliche Beschussfassung ist nur im > Sonderfall zulässig oder muss ebenfalls durch > Satzung geregelt werden.
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