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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Formal juristisch ist der Gründungsablauf > folgender: Es wird zunächst über die Gründung und > die Satzung abgestimmt. Hier dürfen sich auch > stimmrechtslose Mitglieder beteiligen, weil die > Satzung erst mit der Gründung wirksam wird und > erst dann das Stimmverbot gilt. > Bei den weiteren Abstimmungen - vor allem zur Wahl > des Vorstands - dürfen sich dann stimmrechtslose > Mitglieder nicht mehr beteiligten. > Es gibt also kein Problem.
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