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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Ralf schrieb: ------------------------------------------------------- > Vielen Dank > > Jetzt fällt mir gerade folgendes ein. > > 2 dieser Revolte Gruppe, sind erst nach dem > Kündigungsfristtermin 30.09. in den Verein > eingetreten. > Diese, das war bisher einheitliche Meinung im > Vorstand wollten wir aus Kulanz, weil eben erst > nach dem Kündigungstermin eingetreten, zum > 31.12.2019 aus dem Verein austreten lassen. Ja ich > weiß wir haben ein zu weiches Herz. :) > > Jetzt macht sich bei mir, der Grundsatz der > Gleichberechtigung breit. > Könnten wir uns damit selbst einen Strick drehen > bzw. den anderen, die wir erst zum 31.12.2020 > austreten lassen wollen Futter für eine > gerichtliche Auseinandersetzung bieten? > Können diese sich darauf berufen, oder liegt es > im Ermessen des Vereins wie er mit einer Kündigung > umgeht? Die 2 sind Familienmitglieder der anderen, > die es also mitbekommen würden.
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