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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Ralf schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Wenn Sie die Mitglieder ohnehin loswerden > wollen. > > Würde ich Möglichkeit 2 wählen. > > Das ist rechtlich zulässig, weil eine Kündigung > im > > Einvernehmen auch ohne Rücksicht auf Fristen > und > > die Wirksamkeit der Kündigung zulässig ist. > > > Also in etwa so? > > Wir bestätigen den Erhalt Ihrer Kündigung vom > 22.12.2019, > sowie den fristgemäßen Austrittstermin, aus dem > xyz e.V., zum 31.12.2020.
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