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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn Sie die Mitglieder ohnehin loswerden wollen. > Würde ich Möglichkeit 2 wählen. > Das ist rechtlich zulässig, weil eine Kündigung im > Einvernehmen auch ohne Rücksicht auf Fristen und > die Wirksamkeit der Kündigung zulässig ist.
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