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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Ralf schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo ich Mal wieder. > > Bei uns im Verein gab es eine Grüppchenbildung > einiger Leute die von dieser iniziiert zu einer > Versuchten Revolte führte, die den Verein beinahe > ruiniert hätte. > > Diese haben am 22. Dezember weit nach einer > fristgerechten (3 Monate zum Jahresende) fristlos > gekündigt. Der Kündigungsgrund ist an den Haaren > herbei gezogen, entbehrt jeder Grundlage und ist > weder auch nur Ansatzweise durch die Satzung oder > unseren sonstigen Ordnungen im Verein gedeckt. > Soweit besteht Übereinstimmung im Vorstand. > > Anders sieht es damit aus wie mit dieser Kündigung > umzugehen ist. > > 1. In der Kündigung wird eine Bestätigung des > Erhalts mit Zeitpunkt des Austrittstermins > gefordert. > > 2. Es ist nur fristlos gekündigt worden, keine > "ersatzweise fristgemäße Kündigung" ausgesprochen > worden. > > 3. Es wurde natürlich die bestehende > Einzugsermächtigung zurückgenommen. Was zur Folge > hätte das der Jahresbeitrag bis Ende Februar > überwiesen werden müsste. > > Mein Gedanke war jetzt, ja ich gebe zu ich möchte > für das unmögliche Verhalten in der Vergangenheit > ungern auf die Beiträge verzichten, die Kündigung > Kündigung sein zu lassen, die Gruppe im Glauben zu > lassen alles wäre in ihrem Sinne und am > Jahresende eine Bestätigung zum Ende des Jahres > 2020 verschicken und den Mitgliedsbeitrag > anzumahnen. Notfalls mit Mahnbescheid und dem > ganzen Gerichtsgedöns. > > Meine Vorstandskollegen sagen, "das kannst du > nicht machen", die aus Ihrer Sicht ausgetretenen > Mitglieder müssen wissen woran sie sind. > > So nun zur eigentlichen Frage, wie muss ich > reagieren. > > Möglichkeit 1: die fristlose Kündigung > zurückweisen ohne irgendwelche rechtlichen Folgen > zu nennen und aus unserer Sicht davon ausgehen daß > es noch Mitglieder sind deren Mitgliederrechte, so > sagt es unsere Satzung, ruhen, solange der volle > Jahresbeitrag nicht gezahlt wurde? > > Möglichkeit 2 fristlose Kündigung zurückweisen, > aber fristgerecht zum Ende 2020 bestätigen ohne > weiter Mitgliederrechtliche Folgen aufzuführen, > steht ja schließlich in der Satzung? > > Möglichkeit 3 wie Möglichkeit 2 mit Aufklärung der > Folgen obwohl es in der Satzung steht? > > Oder gibt es noch eine Möglichkeit 4 die die > einzig richtige wäre. > > Wir möchten natürlich für eine evtl. gerichtliche > Klärung kein Futter bieten. > > Viel zu lesen, aber ich hoffe es interessiert auch > den ein oder anderen. > Vielen Dank im Voraus für Eure Einschätzung! > > Viele Grüße > Ralf
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