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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Also gilt es für den besonderen Vertreter nach §30 > nur aufzupassen, dass die Einnahmen aus dem > Zweckbetrieb mit dem Gehalt nicht als Arbeitszeit > im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb genutzt > werden? (also beispielsweise keine Kullis > montieren nebenzu um sie dann zu verkaufen) > # Gemeinnützigkeitsrechtlich wäre das auch kein > Problem. Dann wird eben ein Teil des Gehalts dem > steuerpflichtigen Bereich zugeordnet. > > Muss das Gehalt des besonderen Vertreters dann im > ideellen Bereich oder im Zweckbetrieb oder > stundengenau dokumentiert anteilig gebucht > werden? > # Ganz richtig > > Falls im ideellen Bereich, wäre der ständige > "Verlust" im ideellen Bereich und der regelmäßige > Ausgleich durch den Zweckbetrieb unschädlich? > # Verluste in ideellem Bereich und Zweckbetrieb > sind grundsätzlich unschädlich, weil die Mittel ja > zweckgebunden verloren gehen, d.h. verwendet > werden.
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