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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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TPB schrieb: ------------------------------------------------------- > Also gilt es für den besonderen Vertreter nach §30 > nur aufzupassen, dass die Einnahmen aus dem > Zweckbetrieb mit dem Gehalt nicht als Arbeitszeit > im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb genutzt > werden? (also beispielsweise keine Kullis > montieren nebenzu um sie dann zu verkaufen) > > Muss das Gehalt des besonderen Vertreters dann im > ideellen Bereich oder im Zweckbetrieb oder > stundengenau dokumentiert anteilig gebucht werden? > Falls im ideellen Bereich, wäre der ständige > "Verlust" im ideellen Bereich und der regelmäßige > Ausgleich durch den Zweckbetrieb unschädlich?
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