Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
TPB schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer! > > Wir haben einen gemeinnützigen Verein der u.a. > eine Kita in Bayern unterhält. > Der Verein hat einen besonderen Vertreter nach §30 > BGB. Dieser ist im Gegensatz zum ehrenamtlichen > Vorstand hauptamtlich angestellt. Derzeit umfassen > die Aufgaben laut Stellenbeschreibung > verwaltungstechnische Aufgaben im Rahmen der Kita > sowie Aufgaben die nicht rein diesem einem > Zweckbetrieb zuzuordnen, aber im Rahmen des > Vereinszweckes sind und darauf abzielen den Verein > auszubauen, seine Themen bekannt zu machen und > möglicherweise weitere Zweckbetriebe anzubahnen. > > Die Haupteinnahmen des Vereins kommen aus dem > Zweckbetrieb der Kita, wie in Bayern üblich ca. > 2/3 Fördergelder und 1/3 Elternbeiträge. Es gibt > im Verhältnis wenig Einnahmen aus dem ideellen > Betrieb (z.B. Mitgliedsbeiträge +Spenden) und > keinen (oder sehr selten einen verschwindend > kleinen) wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Auch > aus der Finanzverwaltung gibt es keine weiteren > Einnahmen. > > Angenommen das Gehalt des besonderen Vertreters > kommt also hauptsächlich aus dem Zweckbetrieb der > Kita, kann die Geschäftsführung dann bezahlte > Arbeitszeit haben, welche nicht direkt diesem > einen Zweckbetrieb dient, sondern dem ideellen > Bereich dient, z.b. der Öffentlichkeitsarbeit, der > Netzwerkarbeit oder der Anbahnung eines weiteren > Zweckbetriebs? > > Vielen Dank für ihre langjährige Unterstützung, > mit freundlichen Grüßen > > Tobias
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