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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Mitgliedsanträge für den Verein sind alle von > den Erziehungsberechtigten unterschrieben. Damit > erklären sich dann die Eltern doch damit > einverstanden, dass die Kinder selbst abstimmen > dürfen? > > # Nein, das bedürfte einer ausdrücklichen > Erklärung. > > Im Mitgliedsantrag selbst steht nichts über ein > selbständiges Stimmrecht dieser Altersgruppe. > > # Das ergibt sich aus der Mitgliedschaft - auch > bei beschränkt Geschäftsfähigen. > > Der 2. Fall bezieht sich auf ein 11jähriges > Mitglied, dass nicht selbst aus Krankheitsgründen > an der Versammlung teilnehmen kann. Die > Erziehungsberechtigten sind ebenfalls Mitglied im > Verein. In dem Fall würde dann die Stimme der > 12jährigen unter den Tisch fallen wegen > Nichtanwesenheit? > > # Genau. Eine Stimmrechtsübertragung wäre nur > möglich, wenn die Satzung das vorsieht. > > Es ist also nicht möglich, dass z. B. der Vater > das Stimmrecht in diesem Fall übertragen bekommt? > > > # Nur mit entsprechender Satzungsregelung. > > In der Satzung steht explizit nichts über > Stimmübertragung, d. h. faktisch kann keine Stimme > übertragen, was dann für alle gilt? > > # Ganz richtig.
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