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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Rosenresli schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > vlt. war die Fragestellung etwas unglücklich - > daher nochmals eine ausführlichere Erklärung: > Wir haben Mitglieder auch im Alter von 8 - 17 > Jahren. Hier ist von Interesse, ob diese für sich > abstimmen dürfen, d. h. ich habe in dieser > Altersgruppe z. B. 10 Mitglieder, diese dürfen > dann alle abstimmen und an der Wahl teilnehmen, > was dann 10 Stimmen ergibt. Die Mitgliedsanträge > für den Verein sind alle von den > Erziehungsberechtigten unterschrieben. Damit > erklären sich dann die Eltern doch damit > einverstanden, dass die Kinder selbst abstimmen > dürfen? Im Mitgliedsantrag selbst steht nichts > über ein selbständiges Stimmrecht dieser > Altersgruppe. > Der 2. Fall bezieht sich auf ein 11jähriges > Mitglied, dass nicht selbst aus Krankheitsgründen > an der Versammlung teilnehmen kann. Die > Erziehungsberechtigten sind ebenfalls Mitglied im > Verein. In dem Fall würde dann die Stimme der > 12jährigen unter den Tisch fallen wegen > Nichtanwesenheit? Die Eltern dürften ja für sich > abstimmen. Es ist also nicht möglich, dass z. B. > der Vater das Stimmrecht in diesem Fall übertragen > bekommt? > In der Satzung steht explizit nichts über > Stimmübertragung, d. h. faktisch kann keine Stimme > übertragen, was dann für alle gilt? > Sorry für die nochmals genaue Nachfrage, ist ja > aber wichtig für die Wahl. > Herzlichen Dank für die Beantwortung der > nochmaligen Nachfrage! > Rosenresli
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