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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Rosenresli schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Abend, > wir haben hier demnächst eine > Jahreshauptversammlung. In der Satzung ist nichts > festgeelgt, dass Jugendliche nicht abstimmen > dürfen. "Alle anderen Mitglieder (davor ging es um > Fördermitglieder) haben die gleichen Rechte und > Pflichten, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen > anderen Regelungen enthalten." lautet der Passus > in der Satzung. > Das würde dann doch bedeuten, dass Minderjährige > zwischen 7 und einschließlich 17 Jahren ebenfalls > abstimmen dürfen? Die Mitgliedsanträge sind > selbstverständlich auch von den > Erziehungsberechtigten unterschrieben. > > Eine Stimmübertragung besteht in der Satzung > nicht; wird auch nicht gewollt. Was ist in Fällen, > in der das Kind krankheitsbedingt nicht an der JHV > teilnehmen kann? Darf da der Erziehungsberechtigte > dann abstimmen FÜR das Kind? > > Kann mir jemand die beiden Fragen beantworten? > Viele Grüße > Rosenresli
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