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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Elektroschocker schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen! > > Ich stehe gerade vor einer Frage, wo ich nicht so > recht weiterkomme. > Ein neues Mitglied hat zum 16.01. (Datum, > Unterschrift) einen Mitgliedsantrag ausgefüllt und > dem Verein zukommen lassen. Eintrittsdatum auf dem > Antrag hat das Mitglied Rückwirkend zum 01.01.20 > angegeben, was ja heutzutage nichts seltenes ist. > Der Vorstand hat den Antrag genehmigt. > > Wie verhält es sich jetzt, wenn am 31.01. eine > schon ordentlich einberufene außerordentliche > Mitgliederversammlung stattfindet. > Grundsätzlich gilt ja, dass jedes Mitglied eine > Teilnahmeberechtigung an der Mitgliederversammlung > hat. Dem ist ja nicht entgegen zu setzen. > Da aber das neue Mitglied zur a.o. MV schriftlich > per Brief mit einer Frist von 3 Wochen lt. Satzung > geladen werden müsste, diese Frist aber nicht mehr > ausreicht, bin ich jetzt etwas überfragt wie sich > das ganze verhält und wie wir das ganze > satzungsgemäß in "trockene Tücher" bringen. > > Wer weiß hierzu einen Rat?
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