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Vereinsrecht und -organisation
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attofi schrieb: ------------------------------------------------------- > Darf sich ein (noch) nicht eingetragener Verein > mit "n.e.V" abkürzen? > Manchmal liest man auch "e.V. i.Gr." - was ist da > der Unterschied? Darf man "e.V. i.Gr." nur nutzen, > wenn die Vereinseintragung bereits im Gange ist?
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