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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das ist dann eine vereinsinterne Angelegenheit. > Bei nicht gemeinnützigen Vereinen interessiert die > Einhaltung der Satzungszwecke ja zunächst nur die > Mitglieder. Das Registergericht würde sich nur > einschalten, wenn der Verein mehr als nur im > Nebenzweck wirtschaftlich tätig ist. > Dazu kämen evtl. steuerliche Folgen und Fragen der > Gewerbeanmeldung.
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