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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Auf der Mitgliederversammlung ist also abgestimmt > worden ,wobei auch die gekündigten Mitglieder noch > dabei waren wegen Stimmrecht. Bei dieser > Abstimmung nun verloren die Mitglieder ihr > Stimmrecht und somit Ihre Stimme für die Neuwahlen > der zu besetzenden Vorstandsposten. > > # Das ist nicht zulässig. Das Stimmrecht kann nur > per Satzung entzogen werden, nicht mit Beschluss > der Mitgliederversammlung. Es musste also die > Satzung geändert werden. > Weil es um einen wesentlichen Eingriff in die > Mitgliederrechte geht, ist der Beschluss von > Anfang an unwirksam (nichtig). Er muss dazu nicht > angefochten werden. > Alle Beschlüsse, bei denen der Stimmentzug zur > Wirkung kam, sind anfechtbar.
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