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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Jens Baumann schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Morgen, > > in unserer Satzung steht, dass zwischen dem Tag > der Einladung und dem Termin der > Mitgliedersammlung eine Frist von 14 Tagen liegen > muss. > Die Einladung per Email (zugelassen lt. Satzung) > erfolgte am 02.12.19 um 7:00 Uhr > Termin der Mitgliederversammlung ist am 16.12.2019 > um 19:30 Uhr > > Wurde hier fristgerecht geladen? > > Meiner Meinung nach hätte am Sonntag die Einladung > versandt werden müssen. > > Danke für die Hilfe im Voraus.
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