Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Daniel Boone schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Wie genau lautet denn die Satzungsregelung zur > > Aufnahme von Mitgliedern? > > Es kommt hier vor allem auch auf die > > Formerfordernisse an. D.h. ist z.B. Schriftform > > erforderlich? > > Wenn es keine besonderen Formerfordernisse > gibt, > > kann eine konkludente Aufnahme erfolgen. Dann > ist > > Mitglied, wer Beiträge zahlt und zur > Versammlung > > eingeladen wird. > > Folgendes steht in der Satzung > > Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme > erworben. Der entsprechende Antrag ist > schriftlich beim Vereinsvorstand einzureichen, > der darüber mit einfacher Mehrheit > beschließt. > > Dieses ist schriftlich erfolgt und das neue > Mitglied wurde durch den Vereinsvorstand > aufgenommen.Es fehlt lediglich nur der Eintrag des > Verbandes in die Satzung. > Hat das neue Mitglied, das konkludent schon > Mitglied ist, Stimmrecht oder nicht? Auch muss das > Mitglied zur Versammlung eingeladen werden?
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