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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Nach BGB muss jeder "Beschlussgegenstand" (= > Tagesordnungspunkt) bei der Einladung benannt > werden. > Etwas anderes gilt nur, wenn die Satzung das > ausdrücklich anders regelt.
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