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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > "Entlastung des Vorstands" genügt grundsätzlich, > würde aber bedeuten, dass der gesamte Vorstand > entlastet wird. > > Wird ein Mitglieder nicht eingeladen, sind die > Beschlüsse der MV zwar nicht unwirksam, aber > anfechtbar. > Im Allgemeinen ist schon das Nichteinladen eines > Mitglieds ausreichend, die Anfechtung > durchzusetzen. > > Dass alle Mitglieder einladen wurden, muss der > Vorstand nachweisen, nicht das Mitglied das > Gegenteil.
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