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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Es handelt sich um eine Vergütung und die darf > auch so genannt werden. Um den Ehrenamtsfreibetrag > zu nutzen, bedarf es keiner speziellen Bezeichnung > und es muss sich auch nicht um Aufwandsersatz > handeln (was es ja auch nicht ist).
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