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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Katharina schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > dazu hätte ich noch eine Nachfrage: gelten bei der > Ankündigung von Wahlen die gleichen Fristen wie > bei anderen Beschlussfassungen? > Hintergrund: unser Vorstand hat fristgerecht zur > MV eingeladen und in der Tagesordnung Wahlen der > derzeit nicht besetzten Beisitzerposten > angekündigt. Jetzt sollen wohl aber auch Teile des > vertretungsberechtigten Vorstandes vorzeitig neu > gewählt werden. > Die Satzung sieht vor, dass Verfahrens- und > Beschlussanträge auch auf der MV durch eine > 2/3-Mehrheit noch in die TO aufgenommen werden > können. Gilt das dann auch für Vorstandswahlen? > Mitglieder, die nicht zur MV kommen, wüssten dann > ja gar nicht, dass der Vorstand neu gewählt wird. > > Besten Dank im Voraus!
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