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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Th. Krämer schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > gibt es eine Vorschrift/Regel o.ä. die besagt, wie > groß der Zeitraum zwischen 2 MGV sein muss? > > Beispiel: Im Oktober 2019 ist die MGV. Da man den > Vorstand schnell neuwählen möchte (Amtsperiode > endet in 2020). > Der aktuellen Vorstand beschließt daraufhin, in > 2020 die MGV sehr früh einzuberufen. Direkt in > Q1. > Ist das zulässig? > Oder muss aufgrund der gewählten Amtszeit von 3 > Jahre, die entsprechende MGV in 2020 so terminiert > werden, dass sie mind, nach 3 vollen Jahre nach > der Wahl in 2017 stattfindet?
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