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Vereinsrecht und -organisation
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Da dies aber in der von dem Vorstand > verabschiedeten GO (GO ist aber in der Satzung > verankert) steht, hat das ja wohl keine Auswirkung > auf die Weisungsbefugnis der MV. > # Ganz richtig. > > Frage: würde jetzt z.B. die MV beschließen, dass > sie z.B. "neue Mitarbeiter auswählen" will und > Person xy soll es werden, würde sie das können, > wenn sie den Punkt auf eine MV einbringt? > # Ja, die MV hat eine grundsätzlich umfassende > Weisungbefugnis. > Nur bei Aufgaben, die ausdrücklich dem Vorstand > zugewiesen sind, hat sie das nicht.
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