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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Genehmigung der Tagesordnung, > # Das ist nur erforderlich, wenn die Satzung das > vorsieht. Mitglieder können aber jederzeit Anträge > zu Tagesordnung stellen. > > sowie Anträge zur Tagesordnung: > # Wie gesagt: Das ist das Recht jeden Mitglieds. > Ob man dazu eigens Platz vorsieht, ist eine andere > Frage. > > kann ich auch einfach pro Forma einen TOP > "Sonstiges" einfügen für Kleinigkeiten (ohne > Beschluss), > # Ja, aber wie gesagt, ohne Beschluss, außer die > Satzung erlaubt das. > > ist "Genehmigung" das Gleiche wie "Beschluss" > (rein begrifflich). > # Ja, es erfolgt ja ein Abstimmung. > > In der Satzung steht nur bei Aufgaben der MV > "Beratung über den Stand und die Planung der > Arbeit" - wäre hier also gar nicht zwingend eine > Genehmigung nötig, oder...???? > # Ja, aber die MV ist das Hauptorgan des Vereins. > Ich kann aus der genannten Regelung nicht > ableiten, dass sie dazu nicht auch beschließen, > d.h. dem Vorstand Weisungen erteilen kann. > > Müsste der Kassenprüfer auch wie der Vorstand > entlastet werden? > # Nein, er wird kaum in Haftung genommen werden > können. > Auch die Entlastung des Vorstands ist gesetzlich > nicht verpflichtend - es müsste also eine > Satzungsregelung dazu bestehen. > > Gibt es Vorgaben für den Bericht? Wir hatten nur > "xy hat die Kasse mit dem Kassier geprüft und es > gab keine Beanstandungen /Auffälligkeiten." > # Etwas genauer darf und sollte es schon sein. > Aber, wenn die MV damit zufrieden ist... > > Gibt es Vorgaben für den Bericht? Wir hatten nur > "xy hat die Kasse mit dem Kassier geprüft und es > gab keine Beanstandungen /Auffälligkeiten."
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